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   RG, 09.10.1914 - Rep. II. 223/14   

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https://dejure.org/1914,152
RG, 09.10.1914 - Rep. II. 223/14 (https://dejure.org/1914,152)
RG, Entscheidung vom 09.10.1914 - Rep. II. 223/14 (https://dejure.org/1914,152)
RG, Entscheidung vom 09. Oktober 1914 - Rep. II. 223/14 (https://dejure.org/1914,152)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Schafft ein Urteil, durch das ein Beschluß der Gesellschafterversammlung einer Gesellschaft m. b. H. auf Klage eines Gesellschafters für nichtig erklärt wird, nur zwischen den Parteien Rechtskraft, oder wirkt es auch für und gegen die Gesellschafter, die nicht ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesellsch. m. b. H. Nichtiger Versammlungsbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 85, 311
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Koblenz, 24.09.2007 - 12 U 1437/04

    Bank in der Geschäftsform einer GmbH: Wirksamkeit eines Entlastungsbeschlusses

    Ein- und derselbe Gesellschafterbeschluss darf nämlich nicht für den einen Teil der Betroffenen nichtig, aber für den anderen Teil nach wie vor die verbindliche Äußerung des Gesellschaftswillens sein; das "würde ... in der Mehrzahl der Fälle zu unlösbarem Wirrsal führen" (RGZ 85, 311, 313).
  • OLG Hamburg, 06.03.1992 - 11 U 134/91

    Rechtmäßigkeit der Beschlüsse zur Besetzung des Vorstandsausschusses einer

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  • KG, 26.09.2023 - 2 AR 39/23

    Funktionelle Zuständigkeit der Kammern für Handelssachen für

    Nach ständiger Rechtsprechung (so bereits RG, Urteil vom 9. Oktober 1914 - II 223/14, RGZ 85, 311; BGH, Urteil vom 16. Dezember 1953 - II ZR 167/52, BGHZ 11, 231 [235]; sowie zuletzt BGH, Urteil vom 6. Dezember 2022 - II ZR 187/21, NJW 2023, 1220 Rn. 28 m. w. N.) und herrschender Lehre (Lutter/Hommelhoff/Bayer, GmbHG, 21. Aufl. 2023, Anh. § 47 Rn. 1; MüKoZPO/Wertenbruch, 4. Aufl. 2023, Anh. § 47 Rn. 1 ff. m. w. N.) sind deshalb die einschlägigen aktienrechtlichen Bestimmungen (§§ 241 ff. AktG) entsprechend anzuwenden.
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